ABT Apartments - Unterkunftsvermittlung
HANNOVER

AGB

Präambel

Die Firma ABT Apartments GmbH (im folgenden "ABT GmbH" genannt) vermietet Zimmer, Wohnungen, Apartments und Häuser an Gäste (im Folgenden "Mieter" genannt). Die angebotenen Unterkünfte werden zum Teil von der ABT GmbH von Dritten (im Folgenden "Eigentümer" genannt) zum Zwecke der Weitervermietung (Untervermietung) angemietet. Ein Vertragsverhältnis kommt unmittelbar nur zwischen dem Mieter und der ABT GmbH zustande. Hierfür sollen die folgenden Bestimmungen gelten.

§ 1 Vertragsschluss

(1) Die seitens der ABT GmbH übersandten und erstellen Angebote sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Sinne des BGB dar.

(2) Der Vertrag zwischen den Mietparteien kommt verbindlich zustande, sobald der Mieter von der ABT GmbH eine Buchungsbestätigung per E-Mail oder fax erhalten hat.

(3) Die Bestätigung gilt ausschließlich für den aufgeführten Adressaten und darf ohne schriftliche Zustimmung nicht auf Dritte übertragen werden.

(4) Rechtsgrundlage des zwischen der ABT GmbH und dem Mieter zustande kommenden Vertrages sind ausschließlich die §§ 535 ff. BGB. Die ABT GmbH stellt insbesondere keine Reiseleistungen zur Verfügung und ist damit kein Reiseveranstalter im Sinne des BGB.

(5) Soweit ein Mieter über die Übernachtung hinaus weitere Leistungen wünscht, bedarf es hierzu gesonderter schriftlicher Vereinbarungen.

§ 2 Mietdauer

(1) Die Räumlichkeiten werden vermietet für den in der Buchung angegebenen Zeitraum.

(2) Die gebuchte Unterkunft steht dem Mieter am Tag der Anreise ab 14 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt durch den jeweiligen Eigentümer.

(3) Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt der ABT GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen bis spätestens 11 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Die Schlüsselrückgabe erfolgt gleichfalls an den Eigentümer.

(4) Der Eigentümer kann für die Schlüssel eine Kaution verlangen, höchstens jedoch 50,- Euro. Diese ist nach Rückgabe der Schlüssel an den Gast zu erstatten.

§ 3 Mietpreis und Nebenkosten

(1) Die in der Buchungsbestätigung angegebenen Preise sind Endpreise und schließen, soweit nicht anders angegeben, alle Nebenkosten ein. (2) Der Mieter erhält von der ABT GmbH nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Rechnung über den Gesamtmietpreis. Der Mietpreis ist sofort fällig. (3) Es ist stets der Mietpreis für die Komplette Mietdauer gemäß 2 zu entrichten. (4) Hiervon abweichende Zahlungsmodalitäten bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch die ABT GmbH.

§ 4 Rücktrittsrecht des Mieters

(1) Der Mieter kann vor beginn der Mietzeit durch Schriftliche Erklärung gegenüber der ABT GmbH von diesem Mietvertrag zurücktreten, wobei der Zugang der Rücktrittserklärung bei der ABT GmbH maßgeblicher Zeitpunkt ist.

(2) Im Falle des Rücktritts ist der Mieter jedoch verpflichtet, der ABT GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 % des Übernachtungspreises zu erstatten.

(3) Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, Schadenersatz nach folgender Staffelung zu leisten: Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn: 10 % der Gesamtübernachtungskosten Rücktritt bis 20 Tage vor Mietbeginn: 50 % der Gesamtübernachtungskosten Rücktritt bis 10 Tage vor Mietbeginn: 75 % der Gesamtübernachtungskosten Danach und bei Nichterscheinen: 90 % der Gesamtübernachtungskosten

(4) Bei einer Anmietung zu Messezeiten gilt folgende Regelung: Stornierungen / änderungen bis 45 Tage vor Mietbeginn: 10 % der Gesamtübernachtungskosten Stornierungen / änderungen danach: 90 % der Gesamtübernachtungskosten Bei Nichterscheinen 100 % der gesamtübernachtungskosten.

(5) Es ist dem Mieter unbenommen, nachzuweisen, dass der ABT GmbH ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

§ 5 Kündigung durch die ABT GmbH

Die ABT GmbH kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Mietpreis) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass der ABT GmbH eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann die ABT GmbH vom Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen sowie des entgangenen Gewinns verlangen.

§ 6 Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter verpflichtet sich, die gemietete Unterkunft pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand nach Ablauf der Mietzeit zurückzugeben. § 2 Abs. 3 Satz 1 dieses Vertrages wird in Bezug genommen.

(2) Für die Schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und soweit sie von ihm, seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden sind. Hierzu gehören auch Folgeschäden, deren unmittelbare Ursache in einer in Satz 1 beschriebenen Handlung liegt.

(3) Aufgetretene Schäden sind unverzüglich dem Eigentümer und der ABT GmbH mitzuteilen. Für Folgeschäden, die aufgrund nicht rechtzeitiger Anzeige entstehen, ist ausschließlich der Mieter verantwortlich und schadenersatzpflichtig.

(4) Der Mieter ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen der Unterkunft selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen bzw. entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten.

(5) Das recht Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistung (insbesondere Mietminderung) geltend zu machen, steht dem Mieter nicht zu, sofern er den Eigentümer und die ABT GmbH nicht unverzüglich über Mängel an der Mietsache unterrichtet.

§ 7 Haftung der ABT GmbH

(1) Die ABT GmbH haftet für die Richtigkeit und Beschreibung des Mietobjekts. Sie ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der Mietzeit zu erhalten.

(2) Wird dem Mieter die Unterkunft am Anreisetag entgegen der getroffenen Vereinbarung nicht überlassen, steht dem Mieter ein Anspruch auf Erstattung sämtlicher mit der Beschaffung einer Ersatzunterkunft entstehenden Kosten, etwa für Telefon, Taxi zu. Ersparte Aufwendungen muss sich der Mieter jedoch anrechnen lassen.

(3) Eine Haftung aus § 536a BGB ist ausgeschlossen.

(4) Eine Haftung der ABT GmbH für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, sofern sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ABT GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. In diesem Fall ist die Schadenshöhe auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt.

(5) Die Haftung der ABT GmbH im Falle höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

(2) Nebenabreden, änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die änderung des Schriftformerfordernisses.

(3) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.